Ausgangssperre in den Niederlanden
Wann ist eine Selbsterklärung nicht notwendig?
In einigen Fällen wird keine Selbsterklärung benötigt:
- Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagenmitarbeiter.
- Personenbeförderung: Lokführer, Schaffner, U-Bahn- und Straßenbahnfahrer sowie Busfahrer. Gilt auch für Taxifahrer, Flugzeugbesatzungen und Passagierschiffe.
- Internationaler Güterverkehr aufgrund europäischer Abkommen.
- Einen Hund alleine an der Leine führen.
- Reisende, die aus dem Ausland in die Niederlande reisen. Sie müssen formlos nachweisen können, dass sie aus dem Ausland kommen und dass es notwendig ist, zu diesem Zeitpunkt unterwegs zu sein.
- Wenn jemand obdachlos ist und keine soziale Hilfe in Anspruch nehmen kann.
- In einem Notfall.

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